Änderungen und allgemeine Hinweise 2024
Wildruhezonen
ÄNDERUNGEN
Bern
Infolge Inkrafttretens der revidierten Wildtierschutzverordnung per 01.08.2024 wurden im Kanton Bern folgende rechtsverbindliche Wildruhezonen neu ausgeschieden:
- Wildruhezone Hohgant
- Suldtal und südwestlich angrenzend: Wildruhezonen Latrejenalp und Engelalp
- Simmental und Stockhorngebiet: Wildruhezonen Bäder, Chorb-Thurnen, Gridwald-Fürsteiniwald-Senggiwald, Schibe und Längenberg
- Kandertal/ Entschligetal: Wildruhezonen Gehrihorn, Kandersteg, Grosser Lohner
Zudem sind in der Region Adelboden alle bisher empfohlenen Wildruhezonen neu rechts-verbindlich.
Ebenfalls neu rechtsverbindlich sind folgende Wildruhezonen im Diemtigtal: Wildruhezonen Blattewald, Fildrich, Höllersberg und Nessli. Bei der bestehenden Wildruhezone Arblihore-Sitewald wurden Perimeteranpassungen vorgenommen.
Graubünden
Im Kanton Graubünden wurden bei St. Moritz (Wildruhezone God Spuondas, Rosatsch) sowie im Gebiet der Lenzerheide (Wildruhezonen Got da Lain und Foil Cotschen) Perimeteranpassungen vorgenommen.
Zürich
Die Wildschonbereiche am Altberg wurden entfernt.
St. Gallen
Neu existieren nordöstlich von Schänis die rechtsverbindliche Wildruhezone Gleiterspitz sowie im Gebiet Chäserrugg die Erweiterung der rechtsverbindlichen Wildruhezone Stöfeli.
Wallis
Bei Bellwald wurden zwei neue empfohlene Wildruhezonen Bellwald West und Bellwald Ost ausgeschieden. Südlich von Lax hin zum Rotten gibt es eine neue rechtsverbindliche Wildruhezone. Zudem wurde der Perimeter der rechtsverbindlichen Wildruhezone Wissi Driesta westlich von Termen angepasst.
Wege und Routenanpassungen in Wildruhezonen
Bern
Anpassung der Routenführung im Gebiet Schluechtboden / Gibelwald (Wildruhezone Hasliberg Gibel). Im Gebiet der Wildruhezone Lombachalp fehlt fälschlicherweise die erlaubte Schneeschuhwanderroute zwischen Lägern (Höhenkote 1722) und Färrich (Höhenkote 1603). Die Begehung dieser Route ist nach wie vor tagsüber erlaubt.
Graubünden
Neue Erlaubte Routen in der Wildruhezone Las Charbuneras bei Lavin.
Wildtierschutzgebiete (Eidgenössische Jagdbanngebiete)
Im Zuge der Schneesport-Kartennachführung wurden von swisstopo Routenanpassungen vorgenommen, in den meisten Fällen aus Sicherheitsgründen. Die wesentlichsten Anpassungen erfolgten dabei in den Walliser Wildtierschutzgebieten Val Ferret/Combe de l'A (VS) und Alpjuhorn (VS). Zudem sind im Wildtierschutzgebiet Bernina-Albris (GR) drei Routen aufgrund des Felssturzes am Piz Scerscen bis auf weiteres nicht begehbar und aus Sicherheitsgründen gesperrt. Sie werden vorläufig als Routen mit Einschränkung dargestellt, für die per Klick auf die Route Zusatzinformationen abrufbar sind.
Kartographische Übersicht zu den Anpassungen an den Geodaten
