Änderungen und allgemeine Hinweise 2023
Wildruhezonen
ÄNDERUNGEN
Glarus
Das Gebiet der Sportbahnen Elm wurde im Juli 2023 aus dem Wildtierschutzgebiet Kärpf entlassen. Als Ersatz wurde das Wildtierschutzgebiet Chrauchtal geschaffen. Die Wildruhezone Gulderstock wurde aufgehoben. Im Skigebiet Elm wurde die neue Wildruhezone Chilchenwald ausgeschieden.
Schwyz
In verschiedenen Gebieten des Kantons Schwyz wurden gesamthaft 30 empfohlene Wildruhezonen aufgehoben. Die Wildruhezone Filderen ist neu rechtsverbindlich.
Zürich
Die Wildschonbereiche am Altberg wurden entfernt.
Wallis
Bei Zermatt wurden 4 empfohlene Wildruhezonen entfernt. Zudem wurde von Seiten Kanton entschieden, in den empfohlenen Wildruhezonen keine erlaubten Wege und Routen mehr darzustellen.
Graubünden
Im Kanton Graubünden wurde unterhalb des Guraletschhorns bei Vals eine neue Wildruhezone Schwarzflua ausgeschieden. Perimeteranpassungen erfolgten bei der Wildruhezone Pizokel bei Domat/Ems, unterhalb des Chemispitz bei Untervaz, sowie an mehreren Wildruhezonen im Unterengadin (Bos-cha, Ftan, Vnà, Tschlift, Samnaun). Die Wildruhezonen Haupt und Tälliflue bei Churwalden sind neu rechtsverbindlich.
Wege und Routenanpassungen in Wildruhezonen
Appenzell Ausserrhoden
Anpassung von grossen Teilen des Routennetzes
Zug
diverse neue erlaubte Routen ausgeschieden
Wallis
alle Routen und Wege in den empfohlenen Wildruhezonen entfernt
Wildtierschutzgebiete (Eidgenössische Jagdbanngebiete)
In zahlreichen Gebieten wurden im Zuge der Schneesport-Kartennachführung von swisstopo Routenanpassungen vorgenommen, in den meisten Fällen aus Sicherheitsgründen. Die grössten Anpassungen erfolgten diesmal in folgenden Wildtierschutzgebieten:
- Bern: Schwarzhorn
- Wallis: Mauvoisin, Val Ferret/Combe de l'A, Haut de Cry/Derborence
- Fribourg: Dent de Lys
- Nidwalden: Bannalp-Walenstöcke
- Uri: Urirotstock
Kartographische Übersicht zu den Anpassungen an den Geodaten
https://s.geo.admin.ch/mvuds3rpxdd9
Allgemeine Hinweise
Zusätzliche Hinweise zu einzelnen Kantonen
Kanton Bern
Aufgrund der laufenden Revision der Kantonalen Wildtierschutzverordnung und der Neuerfassung der kommunalen Wildruhezonen ist in den kommenden Jahren mit weiteren Anpassungen der Perimeter und Schutzbestimmungen (z.B. Einschränkung von Freizeitaktivitäten, Wegegebot) zu rechnen.