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Markierung lenkt die Besucher

Wie die Ausscheidung liegt auch die Markierung der Wildruhezonen in der Verantwortung der Kantone. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) unterstützt die Kantone mit einem Markierungskonzept bei der Harmonisierung der Kennzeichnung kantonaler Wildruhezonen im Gelände.

Schweizweit einheitliche Kennzeichnung

Die schweizweit einheitliche Kennzeichnung soll die Wiedererkennbarkeit der Gebiete und der damit verbundenen Verhaltensregeln und -empfehlungen für die Nutzer erleichtern. Die graphischen Grundlagen für die Gestaltung von Gebietsmarkierungs- und Besucher­infor­mations­tafeln sind für die Verantwortlichen der Markierung der Wildruhezonen bestimmt. Um Zugang zu diesen Grundlagen zu erhalten, ist ein Passwort notwendig.

Kontakt für die Zugangsdaten sowie Beratung für die korrekte Anwendung des Markierungssystems:
Beratungsstelle «Markierung Schweizer Schutzgebiete» im Auftrag des BAFU
Andreas Boldt
Pro Natura Schweiz
andreas.boldt/pronatura/ch

Rechtsverbindliche Wildruhezonen

Die Markierung rechtsverbindlicher Wildruhezonen orientiert sich an der Markierung der Schweizer Schutzgebiete. Das grün-weisse Band (Signalwirkung) an den Seitenrändern und das Fehlen des Logos «Schweizer Schutzgebiet» unterscheiden die Vorlagen für rechtsverbindliche Wildruhezonen von denjenigen der Schutzgebiete. Der Akzent liegt auf den geltenden Verhaltensregeln für die Besucherinnen und Besucher.

Das gemeinsame Element der Tafeln für rechtsverbindliche Wildruhezonen ist das grün-weisse Band links und rechts.

Empfohlene Wildruhezonen

Die Markierung von empfohlenen Wildruhezonen stützt sich auf die emotionale Ansprache der Besucher über Fotos und unterscheidet sich klar von der Markierung rechtsverbindlicher Wildruhezonen.

Wildtierschutzgebiete

Weitere Informationen

Markierungshandbuch

Das Markierungshandbuch Wildruhezonen setzt neue Impulse für die besucherorientierte Kommunikation von temporären Verhaltenseinschränkungen zugunsten von Wildtieren.