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Ausscheidung von Wildruhezonen

Die Ausscheidung von Wildruhezonen ist Sache der Kantone. Sowohl die Bezeichnung als auch die Umsetzung von Wildruhezonen werden in den Kantonen unterschiedlich gehandhabt. Das Bundesamt für Umwelt BAFU unterstützt die Kantone durch Beratung.

Schritte zur Ausscheidung von Wildruhezonen

Die Ausscheidung von Wildruhezonen erfolgt normalerweise in folgenden Schritten:

  1. Start/Initiative
  2. Aufarbeiten der Grundlagen
  3. Mitwirkungsverfahren
  4. Formelle Umsetzung
  5. Umsetzung im Gelände
  6. Alltag/Betrieb
  7. Erfolgs-, Wirkungs- und Umsetzungskontrollen

Die Details finden sich im «Praxishilfeinstrument zur Ausscheidung von Wildruhezonen»

Weitere Informationen

Ausscheidung von Wildruhezonen

Praxishilfeinstrument zur Ausscheidung von Wildruhezonen

Jagdgesetz Art. 7, Abs. 4

Die Kantone sind verpflichtet, Wildtiere vor Störung zu schützen.

Vollzugshilfe Wald und Wild

Publikation des BAFU

Wald und Wild - Grundlagen für die Praxis

Publikation des BAFU