Ausscheidung von Wildruhezonen
Die Ausscheidung von Wildruhezonen ist Sache der Kantone. Sowohl die Bezeichnung als auch die Umsetzung von Wildruhezonen werden in den Kantonen unterschiedlich gehandhabt. Das Bundesamt für Umwelt BAFU unterstützt die Kantone durch Beratung.
Schritte zur Ausscheidung von Wildruhezonen
Die Ausscheidung von Wildruhezonen erfolgt normalerweise in folgenden Schritten:
- Start/Initiative
- Aufarbeiten der Grundlagen
- Mitwirkungsverfahren
- Formelle Umsetzung
- Umsetzung im Gelände
- Alltag/Betrieb
- Erfolgs-, Wirkungs- und Umsetzungskontrollen
Die Details finden sich im «Praxishilfeinstrument zur Ausscheidung von Wildruhezonen»
Weitere Informationen
Ausscheidung von Wildruhezonen
Praxishilfeinstrument zur Ausscheidung von Wildruhezonen
Jagdgesetz Art. 7, Abs. 4
Die Kantone sind verpflichtet, Wildtiere vor Störung zu schützen.
Vollzugshilfe Wald und Wild
Publikation des BAFU
Wald und Wild - Grundlagen für die Praxis
Publikation des BAFU