Änderungen und allgemeine Hinweise 2023
Wildruhezonen
NEU
Waadt
Erstmals sind im Kanton Waadt 15 rechtsverbindliche und 6 empfohlene Wildruhezonen mit unterschiedlichen Schutzzeiten und Bestimmungen ausgeschieden worden.
Weitere Kantone
Bern
In Adelboden läuft die Überprüfung der kommunalen Wildruhezonen. Sie werden zukünftig rechtsverbindlich ausgeschieden. Gestützt auf die erfolgten Abklärungen wurden die bestehenden empfohlenen Wildruhezonen in der Gesamtfläche reduziert. Die zukünftig rechtsverbindlichen Zonen sind jedoch noch nicht abschliessend genehmigt und daher vorläufig noch als empfohlene Wildruhezonen in der Karte eingetragen.
Graubünden
Im Kanton Graubünden wurden bei San Bernardino, im hinteren Val S-charl sowie bei Arosa neue Wildruhezonen ausgeschieden. Perimeteranpassungen erfolgten bei den Wildruhezonen bei Samnaun, Sedrun, Schlans und im Unterengadin (Guarda/ Ftan). Die Wildruhezone bei Bergün wurde aufgehoben.
Wege und Routenanpassungen in Wildruhezonen
In verschiedenen Gebieten wurden Routenanpassungen vorgenommen. Diese Änderungen betreffen hauptsächlich das Naturschutzgebiet Ibergeregg (SZ), verschiedene Gebiete im Kanton Graubünden (Unterengadin, Heinzenberg, Tamins, Grüsch) sowie in Adelboden (BE).
Wildtierschutzgebiete (Eidgenössische Jagdbanngebiete)
In zahlreichen Gebieten wurden im Zuge der Schneesport-Kartennachführung von swisstopo Routenanpassungen vorgenommen. Die grössten Anpassungen erfolgten diesmal in folgenden Wildtierschutzgebieten:
- Bern: Kiental, Schwarzhorn
- Waadt: Grand Muveran, Haut de Cry/Derborence, Les Bimis-Ciernes Pica
- Wallis: Wilerhorn, Alpjuhorn
- Nidwalden / Obwalden: Hutstock, Hahnen
- Schwyz: Mythen, Silbern-Jägern-Bödmerenwald
- Graubünden: Beverin, Trescolmen, Piz Ela
Kartographische Übersicht zu den Anpassungen an den Geodaten
https://s.geo.admin.ch/9bc3175063
Allgemeine Hinweise
Zusätzliche Hinweise zu einzelnen Kantonen
Kanton Bern
Aufgrund der laufenden Revision der Kantonalen Wildtierschutzverordnung und der Neuerfassung der kommunalen Wildruhezonen ist in den kommenden Jahren mit weiteren Anpassungen der Perimeter und Schutzbestimmungen (z.B. Einschränkung von Freizeitaktivitäten, Wegegebot) zu rechnen.
